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   BFH, 26.02.1987 - IV R 61/84   

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https://dejure.org/1987,3603
BFH, 26.02.1987 - IV R 61/84 (https://dejure.org/1987,3603)
BFH, Entscheidung vom 26.02.1987 - IV R 61/84 (https://dejure.org/1987,3603)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 1987 - IV R 61/84 (https://dejure.org/1987,3603)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften einer Kommanditgesellschaft (KG) - Anforderungen an den einstweiligen Rechtsschutz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.03.1981 - IV R 134/78

    Zum Zeitpunkt der letztmaligen Zurechnung von Verlustanteilen bei einem

    Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 61/84
    Für die Frage, ob und inwieweit bei Aufstellung der Bilanz einer KG nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag feststeht, daß Verlustanteile des Kommanditisten nicht mehr mit späteren Gewinnanteilen ausgeglichen werden können, kommt es nicht darauf an, ob die KG zu diesem Zeitpunkt bereits aufgelöst war (BFH-Urteil vom 26. März 1981 IV R 134/78, BFHE 133, 197, BStBl II 1981, 572).

    Gerade in Fällen wie dem Streitfall, in denen ein Konkursantrag mangels Masse abgelehnt wird, erscheint es vielfach bereits geraume Zeit vor dem Konkursantrag als praktisch ausgeschlossen, daß noch nennenswerte künftige Gewinne entstehen (BFHE 133, 197, BStBl II 1981, 572).

  • BFH, 22.10.1980 - I S 1/80

    Vollzugsaussetzung - Rechtsschutz - Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 61/84
    Dem FG ist darin beizupflichten, daß vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften einer KG durch Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) und nicht in Form einer einstweiligen Anordnung (§ 114 FGO) gewährt wird; das gilt auch dann, wenn die Gesellschafter der KG höhere Verlustanteile begehren (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Oktober 1980 I S 1/80, BFHE 131, 455, BStBl II 1981, 99).

    Ihre Beiladung zum Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist nicht erforderlich (BFHE 131, 455, BStBl II 1981, 99).

  • BFH, 24.05.1968 - VI R 46/68

    Investitionszulage - Dreijahreszeitraum - Anlagevermögen - West-Berliner Betrieb

    Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 61/84
    Deshalb steht es einer erhöhten Absetzung nach § 14 BerlinFG nicht entgegen, wenn das Wirtschaftsgut vor Ablauf der restlichen drei Jahre an einen anderen Unternehmer zur Verwendung als Anlagevermögen in dessen Berliner Betriebstätte veräußert wird (vgl. BFH-Urteil vom 24. Mai 1968 VI R 46/68, BFHE 92, 396, BStBl II 1968, 573).

    Das Wirtschaftsgut muß aber während des Dreijahrezeitraums ununterbrochen zum Anlagevermögen gehören und darf während dieser Zeit auch nicht für eine verhältnismäßig kurze Zwischenzeit Gegenstand des Umlaufvermögens geworden sein (BFHE 92, 396, BStBl II 1968, 573).

  • BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79

    Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

    Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 61/84
    Nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 10. November 1980 GrS 1/79 (BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164) ist zwar einem Kommanditisten ein Verlustanteil, der nach dem allgemeinen Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel der KG auf ihn entfällt, einkommensteuerrechtlich auch insoweit zuzurechnen, als er in einer den einkommensteuerrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften entsprechenden Bilanz der KG zu einem negativen Kapitalkonto des Kommanditisten führen würde.
  • BFH, 26.05.1981 - IV R 47/78

    Zurechnung von Verlustanteilen beim Kommanditisten bis zum Zeitpunkt seines

    Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 61/84
    Auch einem Kommanditisten, der seinen Kommanditanteil am Ende eines Wirtschaftsjahres entgeltlich veräußert, ist sein vertraglicher Anteil an dem Verlust, den die KG vom Beginn des Wirtschaftsjahres bis zum Zeitpunkt der Veräußerung erlitten hat, grundsätzlich insoweit noch zuzurechnen, als dadurch ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht, sofern der Erwerber das negative Kapitalkonto übernimmt (BFH-Urteil vom 26. Mai 1981 IV R 47/78, BFHE 134, 15, BStBl II 1981, 795).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 61/84
    Ernstliche Zweifel bestehen, wenn eine summarische Prüfung ergibt, daß neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfrage oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (BFH-Beschluß vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182).
  • BFH, 24.06.1985 - GrS 1/84

    Finanzgerichtsverfahren - Aussetzung der Vollziehung - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 61/84
    Das FG ist ferner zu Recht davon ausgegangen, daß ein Steuerpflichtiger die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes nicht nur dadurch erreichen kann, daß er gemäß § 69 Abs. 3 FGO einen entsprechenden Antrag unmittelbar beim FG als Gericht der Hauptsache stellt; vielmehr kann er wahlweise auch gegen die ablehnende Beschwerdeentscheidung der OFD Klage beim FG erheben (BFH-Beschluß vom 24. Juni 1985 GrS 1/84, BFHE 144, 124, BStBl II 1985, 587).
  • BFH, 08.02.1972 - VIII R 9/67

    Bewertungsfreiheit - Anlagevermögen - Westberliner Betriebstätte - Umlaufvermögen

    Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 61/84
    Ein Wirtschaftsgut wird vom Anlagevermögen in das Umlaufvermögen überführt, wenn der Steuerpflichtige den Entschluß faßt, es zu veräußern und es dementsprechend seinem bisherigen Wirkungskreis entzieht, in dem er es einem Händler zur Veräußerung übergibt oder an ihn veräußert (BFH-Urteil vom 8. Februar 1972 VIII R 9/67, BFHE 105, 227, BStBl II 1972, 528).
  • BFH, 26.08.1982 - IV R 78/79

    Erhöhte Absetzung - Hochseejacht - Förderung des Verkaufs

    Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 61/84
    Das vom Gesetz geforderte dreijährige "Verbleiben" setzt eine dreijährige räumliche Bindung der Wirtschaftsgüter an einen Betrieb (eine Betriebstätte) in Berlin (West) voraus (vgl. BFH-Urteile vom 17. Mai 1968 VI R 257/67, BFHE 92, 390, BStBl II 1968, 569, und vom 26. August 1982 IV R 78/79, BFHE 137, 129, BStBl II 1983, 86).
  • BFH, 17.05.1968 - VI R 257/67

    Gewährung einer Investitionszulage - Dreijährige räumliche Bindung - Betrieb -

    Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 61/84
    Das vom Gesetz geforderte dreijährige "Verbleiben" setzt eine dreijährige räumliche Bindung der Wirtschaftsgüter an einen Betrieb (eine Betriebstätte) in Berlin (West) voraus (vgl. BFH-Urteile vom 17. Mai 1968 VI R 257/67, BFHE 92, 390, BStBl II 1968, 569, und vom 26. August 1982 IV R 78/79, BFHE 137, 129, BStBl II 1983, 86).
  • FG Köln, 21.06.2006 - 13 K 4033/05

    Teilwertabschreibungen auf Aktien

    Sind danach beim Anlagevermögen nur die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB), so werden unter das Umlaufvermögen die Wirtschaftsgüter eingereiht, die weder Anlagevermögen noch Rechnungsabgrenzungsposten sind (BFH-Urteil vom 9.April 1981 IV R 24/78, BFHE 133, 67, BStBl II 1981, 481, 483; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen - ADS -, 6. Aufl., 1995 § 253 Anm.8 mit Hinweis auf ausstehende Einlagen; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, § 6 EStG Anm. 258, m.w.N.), mithin die Wirtschaftsgüter, deren Zweck im Verbrauch oder in der Weiterveräußerung liegt (z. B. BFH-Urteile vom 31. März 1977 V R 44/73, BFHE 122, 184, BStBl II 1977, 684, vom 26.Februar 1987 IV R 61/84, BFH/NV 1988, 24, 25 f.).
  • BFH, 07.11.2000 - III R 7/97

    Bezeichnung der zulagenbegünstigten Wirtschaftsgüter

    Zum Umlaufvermögen gehören diejenigen Wirtschaftsgüter, deren Zweck im Verbrauch liegt, sei es im Betrieb, sei es im Wege einer Weiterveräußerung (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 61/84, BFH/NV 1988, 24, 25 f.).
  • BFH, 04.10.1991 - VIII B 93/90

    Bekanntgabe der Prüfungsanordnung an Liquidator des in Konkurs gefallenen

    Andererseits kann die Vollziehung der streitigen Bescheide nur insoweit ausgesetzt werden, als die Gewinn- oder Verlustanteile derjenigen Gesellschafter betroffen sind, die den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt haben (Beschluß in BFHE 131, 455, BStBl II 1981, 99, zu 3. b; BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 61/84, BFH/NV 1988, 24, zu 1. a).
  • BFH, 12.10.1993 - VIII R 86/90

    Wahrung des formellen Bilanzenzusammenhangs, wenn bei Schätzung des

    Die Einstellung des Konkursverfahrens mangels Masse ist nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 61/84, BFH/NV 1988, 24).
  • BFH, 02.02.1990 - III R 165/85

    Keine Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, die an Kunden mit dem Ziel der

    Sind danach beim Anlagevermögen nur die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches - HGB -), so werden unter das Umlaufvermögen die Wirtschaftsgüter eingereiht, die weder Anlagevermögen noch Rechnungsabgrenzungsposten sind (BFH-Urteil vom 9. April 1981 IV R 24/78, BFHE 133, 67, BStBl II 1981, 481, 483; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 5. Aufl., § 253 Anm. 18; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., § 6 EStG Anm. 258, m.w.N.), mithin die Wirtschaftsgüter, deren Zweck im Verbrauch oder in der Weiterveräußerung liegt (z.B. BFH-Urteile in BFHE 122, 184, BStBl II 1977, 684, und vom 26. Februar 1987 IV R 61/84, BFH/NV 1988, 24, 25 f.).
  • BFH, 30.04.1998 - III R 29/93

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

    Sind danach beim Anlagevermögen nur die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches --HGB --), so gehören diejenigen Wirschaftsgüter zum Umlaufvermögen, deren Zweck im Verbrauch liegt, sei es im Betrieb, sei es im Wege der Weiterveräußerung (s. hierzu z. B. das BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 61/84, BFH/NV 1988, 24, 25 f.).
  • BFH, 19.09.2007 - XI B 133/06

    Erhöhte Absetzung bei dreijähriger Zugehörigkeit eines Pkw zum Anlagevermögen

    Denn eine erhöhte Absetzung nach § 14 BerlinFG setzt nicht nur eine dreijährige Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zu einer Berliner Betriebsstätte voraus, sondern erfordert vielmehr, dass das Wirtschaftsgut während des Drei-Jahres-Zeitraums ununterbrochen zum Anlagevermögen einer in Berlin (West) gelegenen Betriebsstätte gehört; es darf während dieser Zeit auch nicht für eine verhältnismäßig kurze Zwischenzeit Gegenstand des Umlaufvermögens geworden sein (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 61/84, BFH/NV 1988, 24, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 28.11.2001 - III 195/99

    Zugehörigkeit eines gebraucht erworbenen Flugzeuges zum Umlauf- oder

    dienen (§§ 247 Abs. 2, 266 Abs. 2 Handelsgesetzbuch - HGB -); dagegen sind als Umlaufvermögen die Wirtschaftsgüter in der Bilanz auszuweisen, deren Zweck im Verbrauch liegt, sei es im Betrieb, sei es im Wege der Weiterveräußerung (BFH-Urteile vom 25.02.1987 II R 61/84, BFH/NV 1988, 24, 25 ff.; vom 20.09.1995 X R 225/93, BStBl. II 1997, 320, 322 ; Heidelberger Kommentar, HGB , 5. Auflage, § 247 HGB Rz. 2 ff.).
  • FG Baden-Württemberg, 29.04.1999 - 14 K 36/99

    Umlauf- oder Anlagevermögen: Zuordnung von Grundstücken

    Ein Wechsel zum Umlaufvermögen ist nach der Rechtsprechung des BFH schon dann gegeben, wenn der Vermögensgegenstand "seinem bisherigen Wirkungskreis entzogen wird" um ihn zum Verkauf herzurichten und auszustellen oder einem Händler zu übergeben" (BFH-Urteile vom 26. November 1994 - VIII R 61-62/73 -, aaO. und vom 08. Februar 1972 - VIII R 9/67 -, BStBl II 1972, 528 und vom 26. Januar 1987 - IV R 61/84 -, BFH/NV 1988, 24; a.A. Beckscher Kommentar, § 247 Rdn. 361).
  • FG Hessen, 18.11.1999 - 4 K 6280/97

    Anlagevermögen; Umlaufvermögen; Aktie; Kapitalbeteiligung - Abgrenzung

    Sind hiernach beim Anlagevermögen nur die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, so gehören diejenigen Wirtschaftsgüter zum Umlaufvermögen, deren Zweck im Verbrauch liegt, sei es im Betrieb, sei es im Wege der Weiterveräußerung (z.B. BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 61/84, BFH/NV 1988, 24, 25 f.).
  • FG Saarland, 29.09.2009 - 1 K 2247/06

    Einkommensteuer; Erwerb eines zunächst geleasten Fahrzeugs für betriebliche

  • FG Baden-Württemberg, 29.04.1999 - 14 K 109/95

    Zugehörigkeit eines mit Reihenhäusern bebauten, vormals als Bauhof genutzten

  • FG Hessen, 18.11.1999 - 4 K 5476/97

    Teilwertabschreibung; Beteiligung; Sanierung; Konkurs; Kapitalzuführung -

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